Stadt Wolgast

Der Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Wolgast hat den bauplanungsrechtlichen Weg geebnet für die Entstehung eines Marktkomplexes an einem markanten Standort in der Stadt. Das Areal, geprägt durch eine ungeordnete Ansammlung von Ladengeschäften, Gewerberuinen und Werkstattgebäuden, wird mithilfe des Bebauungsplans zu einem attraktiven Einzelhandelsstandort an der Bundesstraße 111, dem Einfahrtstor auf die Insel Usedom entwickelt. Die Festsetzungen zum Einzelhandel wurden sehr kleinteilig ausgearbeitet, um keine Konkurrenz zum nahen zentralen Versorgungsbereich der Stadt entstehen zu lassen.